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Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erstellt der Sachverständige nach Beauftragung durch ein Gericht ein Gutachten. Hierbei ist der Sachverständige ausschließlich an Weisungen des Gerichts gebunden und nicht für eine einzelne Partei tätig.

Das Gutachten dient dem Gericht als Hilfe bei der Beurteilung technischer Zusammenhänge.

 

Im Auftrag eines privaten Auftraggebers (z.B. Bauherr, Handwerker, Architekt) können konkrete Fachfragen im Rahmen eines Privatgutachtes objektiv geklärt werden. Die Fragestellung und der konkrete Auftrag sind vor Erstellung des Privatgutachtens festzuhalten. Das Privatgutachten kann dazu dienen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, vorzubereiten oder mögliche Zweifel an einer Leistung zu bewerten.

Ein Privatgutachten behandelt jedoch keine Rechtsfragen.

 

Durch die Häufigkeit von Schäden (hauptsächlich durch Sturm und Unwetter) an versicherten Gebäuden beauftragen mehr und mehr Versicherungsunternehmen freie/zertifizierte Sachverständige, um Streitigkeiten vorzubeugen.

Im Wesentlichen geht es hier um die Prüfung, ob der vom Versicherungsnehmer gemeldete Elementarschaden auf den Unwettereinfluss zurückzuführen ist. Es ist durch den Sachverständigen festzustellen, ob die dem Versicherer vorgelegten Angebote und Rechnungen von Handwerksunternehmen im Umfang und in der angegebenen Höhe zur Schadenbeseitigung berechtigt sind.

Sachverständiger

Jens Schmegel
Zur Bever 1
27446 Deinstedt

Qualifikationen

  • Gebäudeenergieberater des Handwerks
  • Sachverständiger für Gebäudediagnostik (TÜV-zertifiziert)
  • Sachverständiger für Schimmelpilzsanierung (TÜV-zertifiziert)
  • Öffentliche Bestellung zum Sachverständigen
  • Dachdeckermeister

Kontakt

Telefon: 04284 / 318
Telefax: 04284 / 8510
E-Mail: info@schmegel-gutachter.de